VERSICHERUNGEN
&
KOSTEN
Gesetzliche Krankenversicherung
Gerne biete ich Ihnen die Abrechnung über Ihre gesetzliche Krankenversicherung an. Hierzu ist es wichtig, dass Sie Ihre Versicherungskarte zum ersten Termin sowie zu Beginn jedes Quartals mitbringen, sodass diese eingelesen werden kann.
Private Krankenversicherung
Im Falle einer privaten Krankenversicherung werden die Kosten für die Psychotherapie in meiner Praxis i. d. R. übernommen.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer privaten Krankenkasse auf bzw. prüfen Sie Ihre Vertragsmodalitäten, da das Kontingent für eine psychotherapeutische Behandlung bei privaten Krankenversicherungen sehr individuell ist.
Öffentlicher Dienst - Beihilfe
Im Falle einer Versicherung über die Beihilfe werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Privatpraxis übernommen.
Die hierzu notwendigen Unterlagen können Sie bei Ihrer Beihilfestelle beantragen.
Parallel zur Beihilfe besteht meist eine private Krankenversicherung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf bzw. prüfen Sie Ihre Vertragsmodalitäten, da die Kostendeckung für eine psychotherapeutische Behandlung bei privaten Krankenversicherungen sehr individuell ist.
Selbstzahler
Eine Behandlung als SelbstzahlerIn ist jederzeit möglich.
Kosten
Die Abrechnung der Psychotherapie erfolg entweder über Ihre Krankenkasse, oder als Privatleistung und wird entsprechend der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen abgerechnet.
Zusätzliche Kosten:
Falls Sie eine Bescheinigung bzw. einen ausführlichen Befundbericht wünschen, welcher von Ihrer Krankenkasse nicht gefordert wird, ist dies eine Privatleistung und wird Ihnen daher entsprechen der GOP 70 bzw. 75 in Rechnung gestellt werden.
Verzahnte Psychotherapie:
Die Kostenübernahme für die Nutzung der App im Sinne einer verzahnten Psychotherapie wird im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse eingereicht, um eine Kostenübernahme zu beantragen.
Gruppentherapie:
Eine Gruppentherapie muss äquivalent zur Einzeltherapie bei den Krankenkassen/ Beihilfe beantragt werden. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).